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Satzung des KC Liebesnadler herunterladen
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Präambel
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Der Fels war zuerst da. Dann kam der Schachtelhalm. Dann eine Weile gar nichts. Dann der Mensch. In dieser Reihenfolge gilt es zu handeln.
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§ 1
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Der Kletterclub Liebesnadler wurde am 5.5.2000 auf der Liebesnadel als Club von Freunden gegründet. Er soll es bleiben.
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§ 2
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Der Clubzweck ist das Klettern ohne Hilfsmittel wie Gleitcreme o.ä.. Die Schwerkraft ist der Feind des Kletterclubs. Die Clubmitglieder versprechen daher, sich immer anständig zu sichern. Beim Klettern ist geeignetes Schuhwerk zu tragen.
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§ 3
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Die sieben Clubältesten bilden den Wächterrat. Ohne den geht gar nichts.
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§ 4
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Jedes Clubmitglied hat das Recht, einen Aspiranten vorzuschlagen. Dieses muss öffentlich geschehen. Der Wächterrat entscheidet über die Erhebung in die Aspirantschaft. Die Aspirantschaft sollte die Länge eines Sommers nicht unterschreiten.
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§ 5
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Nach Bewährung während der Aspirantschaft erfolgt die Aufnahme durch eine theoretische Prüfung und einen Vorstieg auf die Liebesnadel. Dabei ist die Anwesenheit eines Wächterratsmitgliedes unerlässlich. Die Aufnahme hat feierlich zu erfolgen. Die Würde der Aufnahme ist unantastbar.
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§ 6
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Der Wächterrat legt für jedes Jahr zwei „Besonders feierliche Ereignisse“ (BfE) fest. Nimmt ein Clubmitglied zwei Jahre hintereinander an keinem BfE teil, erlischt seine Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft erlischt ebenfalls mit dem Erwerb eines Crashpads.
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§ 7
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Die Clubmitglieder reichen sich auf dem Gipfel die Hand. Der Clubgruß sei “Nadel ahoi!”
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§ 8
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Die Clubmitglieder tragen sich in allen Gipfel-, Wand-, Hütten-, Gäste- und Fahrtenbüchern stets als Mitglied des KC Liebesnadler ein. Dabei ist die Verwendung von Aufklebern angezeigt.
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§ 9
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Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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§ 10
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Macht was ihr wollt!
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Hymne
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Bei besonders feierlichen Ereignissen ist regelmäßig die Nadlerhymne anzustimmen. Die Noten kann man hier herunterladen.
Wie sie sehr ergreifend gesungen wird, hört man hier.
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